Für Sie vor Ort
Mit der Fertigstellung eines neu errichteten oder baulich erweiterten Gebäudes, ist der Eigentümer oder Erbbauberechtigte gesetzlich verpflichtet, dieses auf eigene Kosten einmessen zu lassen.
Unsere Vermessungsingenieure und -techniker ermitteln die tatsächliche Lage des Gebäudes vor Ort und übergeben die aufbereiteten Daten an das Katasteramt zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters.
Der Nachweis des Gebäudebestandes in der Flurkarte ist für die Verwaltung, die Städte- und Landesplanung, für die Wirtschaft sowie auch für den privaten Rechtsverkehr (z.B. Grundstücksverkehr, Bestellung von Hypotheken) von großer Bedeutung.